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Schrottimmobilien
Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 20.05.03
(XI ZR 248/02)
NJW 2003, 2529
ZIP 2003, 1240
WM 2003, 1370
ZfIR 2003, 987
MDR 2003, 1190
DB 2003, 1841
EWiR 2003, 899


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Leitsätze:
1.  Eine unwirksame Beschränkung der Zulassung einer Revision durch das Berufungsgericht führt auch nach § 543 ZPO n.F. dazu, dass allein die Beschränkung, nicht aber die Zulassung der Revision unwirksam ist mit der Folge, dass die Revision unbeschränkt zugelassen ist.
2.  Eine etwa gegebene Aufklärungspflichtverletzung der Bank, die es unterlassen hat, den Darlehensnehmer über die Nachteile einer Finanzierung mittels Festkredit und Kapitallebensversicherung zu unterrichten, rechtfertigt keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages, sondern nur auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten.
 

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