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Leitsätze: |
1. |
Eine unwirksame Beschränkung der Zulassung einer Revision
durch das Berufungsgericht führt auch nach § 543 ZPO n.F. dazu, dass allein die Beschränkung,
nicht aber die Zulassung der Revision unwirksam ist mit der Folge, dass die Revision
unbeschränkt zugelassen ist. |
2. |
Eine etwa gegebene Aufklärungspflichtverletzung der Bank, die es unterlassen hat, den Darlehensnehmer
über die Nachteile einer Finanzierung mittels Festkredit und Kapitallebensversicherung zu unterrichten,
rechtfertigt keinen Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückabwicklung des Darlehensvertrages, sondern nur
auf Ersatz der durch die gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten. |
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