www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Anrechnung der Betriebszugehörigkeit
bei Wiedereinstellung nach Aufhebungsvertrag

Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg
Urteil vom 19.04.05
(6 Sa 897/04)


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

pdf: zum Öffnen benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader

Wenn der download nicht klappt:
rechte Maustaste --> "Ziel speichern unter"

  
Leitsatz:
  Schließt der (Arbeitgeber) mit sämtlichen Arbeitnehmern Aufhebungsverträge mit geringen Abfindungen (hier: 20% eines Monatsgehaltes) und werden die Arbeitnehmer unmittelbar im Anschluss an den vereinbarten Ausscheidenszeitpunkt von einem Betriebsübernehmer wieder eingestellt, so ist die bisherige Betriebszugehörigkeit trotz des Aufhebungsvertrages im neuen Beschäftigungsverhältnis anzurechnen.
 

weitere Infos: