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aus der Pressemitteilung: |
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"Die Tarifverträge bei den Postkonkurrenten erklärte die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Ergebnis für unbeachtlich,
weil der zwischen Post und Verdi geschlossene Tarifvertrag auch für 'alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer',
die unter seinen Geltungsbereich fallen, Anwendung finde. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied.
Denn damit habe der Minister die gesetzliche Ermächtigung überschritten, die nur Verordnungen erlaube,
die (überhaupt) nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen." |
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