Gesetz über die Veräußerung von
Teilnutzungsrechten an Wohngebäuden
vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996 S.2154)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.06.2000
(BGBl. I 2000
S.937, 957)
geändert durch Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften
des Privatrechts und anderer Vorschriften an den
modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13.07.01
(Art.19, BGBl. I 2001
S.1541, 1542)
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie 94/47/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.10.1994
zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte
von Verträgen über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten
an Immobilien.