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Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26.11.01
(BGBl. I 2001 S.3137, 3138,
in Kraft seit 01.01.02)
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Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
(Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) vom 26.11.01 wurde das BGB
in den Büchern 1 (allgemeiner Teil) und 2 (Schuldrecht)
wesentlich geändert.
Übersicht §§ 241 ff BGB (Schuldrecht)
Außerdem wurden durch Art.6 Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
mehrere Nebengesetze zum BGB aufgehoben und ihr Inhalt in das BGB
übernommen;
im Einzelnen:
In Art.2 Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurden folgende Übergangsvorschriften
in das EGBGB eingefügt:
EGBGB Art. 229 § 5 |
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allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur
Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 | |
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| Auf Schuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2002 entstanden sind,
sind
- das Bürgerliche Gesetzbuch,
- das AGB-Gesetz,
- das Handelsgesetzbuch,
- das Verbraucherkreditgesetz,
- das Fernabsatzgesetz,
- das Fernunterrichtsschutzgesetz,
- das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften
und ähnlichen Geschäften,
- das Teilzeit-Wohnrechtegesetz,
- die Verordnung über Kundeninformationspflichten,
- die Verordnung über Informationspflichten von Reiseveranstaltern und
- die Verordnung betreffend die Hauptmängel und Gewährfristen
beim Viehhandel,
soweit nicht ein anderes bestimmt ist, in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung
anzuwenden.
Satz 1 gilt für Dauerschuldverhältnisse mit der Maßgabe, dass anstelle
der in Satz 1 bezeichneten Gesetze vom 01.01.2003 an nur das Bürgerliche
Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch, das Fernunterrichtsschutzgesetz und die Verordnung
über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht in der dann geltenden
Fassung anzuwenden sind.
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EGBGB Art. 229 § 6 |
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Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur
Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 | |
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(hier nicht aufgeführt) |
EGBGB Art. 229 § 7 |
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Überleitungsvorschrift zu Zinsvorschriften nach dem Gesetz zur
Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 | |
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(hier nicht aufgeführt) |
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Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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