www.rechtsrat.ws

Tarifverträge / Tarifinfos
Tarifverträge Zeitarbeit
CGZP

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg:
CGZP ist keine Gewerkschaft,
sie kann keine Tarifverträge abschließen.
(Beschluss vom 07.12.09, 23 TaBV 1016/09)
AuR 2010, 172
nicht rechtskräftig


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
  
   Anmerkung RA Maier:   
Der Beschluss hat viele Gewinner!

Die Gewinner sind alle Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsvertrag steht, dass ein "Tarifvertrag" der CGZP gelten soll. Wenn der Beschluss rechtskräftig wird (womit zu rechnen ist), dann können diese Leiharbeitnehmer in der Regel erhebliche Lohnansprüche nachfordern. Dies gilt auch dann, wenn das Leiharbeitsverhätnis bereits beendet ist.

Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • Kontakt RA Maier
  •  
     
     

  • Infos zum Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.09
  •