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Tarifverträge / Tarifinfos
Tarifverträge Zeitarbeit
CGZP

Arbeitsgericht Berlin:
CGZP ist keine Gewerkschaft,
sie kann keine Tarifverträge abschließen.
(Beschluss vom 01.04.09, 35 BV 17008/08)
nicht rechtskräftig

 NZA 2009, 740 (Volltext)
AuR 2009, 276 (Auszüge)
BB 2009, 1477 (Auszüge / Besprechungen)
DB 2009, 1079 (Leitsätze)

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Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
  
   Anmerkung RA Maier:   
Der Beschluss hat viele Gewinner!

Die Gewinner sind alle Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsvertrag steht, dass ein "Tarifvertrag" der CGZP gelten soll. Wenn der Beschluss bestätigt wird (womit zu rechnen ist), dann können diese Leiharbeitnehmer in der Regel erhebliche Lohnansprüche nachfordern. Dies gilt auch dann, wenn das Leiharbeitsverhätnis bereits beendet ist.

Sprechen Sie mich an. Ich helfe Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • Kontakt RA Maier
  •  
     
     

    siehe jetzt auch:
    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg,
    Beschluss vom 07.12.09
     

     
     

    Endlich! (17.10.08)
    Berliner Senat und ver.di klagen
    gegen Tariffähigkeit der CGZP
    (AZ. 35 BV 17008/08)

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    weitere Infos zur CGZP:
     

    siehe auch: