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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Anzeigepflicht bei Massenentlassungen: Zeitpunkt
Arbeitsgericht Lörrach
Urteil vom 24.03.05
(2 Ca 496/04)
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aus den Entscheidungsgründen: |
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"Die Kündigung ist auch nicht wegen Verstoß
gegen § 17
Abs.1 KSchG
unter Berücksichtigung der Richtlinie 98/59/EG unwirksam.
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
führt ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht
nach § 17 KSchG
nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (BAG, Urteil vom 18.09.2003).
Hieran ändert auch die erwähnte Richtlinie in der durch
den EuGH erfolgten Auslegung (Urteil vom 27.01.2005) nichts." |
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bestätigt durch:
LAG Baden-Württemberg,
Urteil vom 01.09.05, 11 Sa 42/05
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