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Arbeitsrecht
Widerruf des Aufhebungsvertrages ?

Arbeitsgericht Weiden
Urteil vom 16.07.03
(1 Ca 1912/02)


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Leitsatz:
  Die §§ 13,14 BGB enthalten keine Legaldefinition des Begriffs "Verbraucher", sondern setzen ihn nach dem allgemeinen Sprachgebrauch voraus.

Im Wege der teleologischen Reduktion ist die Verwendung des Begriffs "Verbraucher" für Personen auf den Lebensbereich zu begrenzen, in dem Waren und Dienstleistungen bezogen werden, die der Bedürfnisbefriedigung dienen.

Demzufolge ist der Arbeitnehmer als solcher nicht als Verbraucher i.S.d. §§ 13,14 BGB anzusehen.
 

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