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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld im Erziehungsurlaub?

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 12.01.00
(10 AZR 840/98)
NZA 2000, 944
BB 2000, 2047
DB 2000, 1717
ZIP 2000, 1735


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Leitsätze:
1.  Wird im Arbeitsvertrag eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung bezeichnet, die ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt wird, so kann der Arbeitgeber in jedem Jahr erneut eine Entscheidung darüber treffen, ob, unter welchen Voraussetzungen und an welche Arbeitnehmer eine Gratifikation gezahlt werden soll (Fortführung von BAG 05.06.1996, 10 AZR 883/95, NZA 1996,1028).
2.  Weder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch das europarechtliche Lohngleichheitsgebot für Männer und Frauen verbieten es, von der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer auszunehmen, deren Arbeitsverhältnisse wegen Erziehungsurlaubs ruhen (Bestätigung von BAG 24.05.1995, 10 AZR 619/94, NZA 1996,31; EuGH 21.10.1999, Rs C-333/97, NZA 1999,1325).
 

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