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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Freiwilligkeitsvorbehalt

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 05.06.96
(10 AZR 883/95)
NZA 1996, 1028


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Leitsatz:
  Enthält eine Gratifikationszusage einen Freiwilligkeitsvorbehalt des Inhalts, dass Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, dann schließt dieser Vorbehalt nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum aus (...). Der Arbeitgeber ist aufgrund eines solchen Vorbehaltes jederzeit frei, erneut zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine Gratifikation gewähren will.
 

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