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Arbeitsrecht
Frage nach Schwangerschaft

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 06.02.03
(2 AZR 621/01)
NZA 2003, 848
DB 2003, 1795
BB 2003, 1734


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Leitsätze:
1.  Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft vor der geplanten unbefristeten Einstellung einer Frau verstößt regelmäßig gegen § 611a BGB.
2.  Das gilt auch dann, wenn die Frau die vereinbarte Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst nicht aufnehmen kann.
 
 
  
  Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin im Einstellungsgespräch nicht fragen, ob sie schwanger ist. Diese Frage ist unzulässig, weil sie eine nach § 611a BGB unzulässige Diskriminierung nach dem Geschlecht darstellt. Die Bewerberin muss die Frage deshalb nicht wahrheitsgemäß beantworten, sie darf lügen.
 

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