Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsätze:
1.
Die Frage des Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft
vor der geplanten unbefristeten Einstellung einer Frau verstößt
regelmäßig gegen § 611a BGB.
2.
Das gilt auch dann, wenn die Frau die vereinbarte
Tätigkeit wegen eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes zunächst
nicht aufnehmen kann.
Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerin im Einstellungsgespräch
nicht fragen, ob sie schwanger ist. Diese Frage ist unzulässig,
weil sie eine nach § 611a BGB unzulässige Diskriminierung
nach dem Geschlecht darstellt. Die Bewerberin muss die Frage
deshalb nicht wahrheitsgemäß beantworten, sie darf lügen.