www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Tarifrecht
Verweisung auf Tarifvertrag:
im Zweifel dynamisch

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 09.11.05
(5 AZR 128/05)
NZA 2006, 202
BB 2006, 386


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
   aus der Pressemitteilung:   
  Ist die Tragweite der Verweisung auf Tarifnormen in einem Formulararbeitsvertrag zweifelhaft, geht das nach § 305c Abs.2 BGB zu Lasten des Arbeitgebers."
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "Arbeitsverträge verweisen häufig auf den Inhalt von Tarifverträgen. Das ist zulässig. Ob die Arbeitsvertragsparteien eine statische Verweisung allein auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers."
 

Vorinstanz:
LAG Baden-Württemberg,
Urteil vom 03.03.05, 21 Sa 19/04
  (pdf)

weitere Infos: