Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Zur Rückforderung einer Mietkaution
bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.
aus den Entscheidungsgründen:
"Entgegen der von Instanzgerichten und der Literatur
teilweise vertretene Auffassungen (...) stellt die Annahme einer Teilunwirksamkeit
einer Kautionsvereinbarung keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion
einer Allgemeinen Geschäftsbedingung dar (...)."