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Arbeitsrecht
Zeitarbeit / Leiharbeit
Personalvermittlungsprovision unwirksam

siehe aber jetzt (seit 01.01.04):
§ 9 Nr.3  2.Halbsatz  AÜG
("dies schließt ... nicht aus")

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 03.07.03
(III ZR 348/02)


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   Leitsatz:   
  Eine vertragliche Bestimmung, wonach der Entleiher dem Verleiher eine Vermittlungsprovision zu zahlen hat, wenn er den Leiharbeitnehmer vor Ablauf der gesetzlich geregelten maximalen Überlassungsdauer von 12 Monaten oder innerhalb von 6 Monaten nach der Überlassung übernimmt, unterliegt grundsätzlich der Unwirksamkeitssanktion des § 9 Nr.4 AÜG. (seit 01.01.03: § 9 Nr.3)
 

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