Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Zur Zurechenbarkeit des Wissens, das ein in einer Filiale
tätiger Bankangestellter bei der verantwortlichen Aushandlung einer
Rahmenfinanzierung erlangt, wenn die einzelnen Kredite anschließend
von einer anderen Filiale derselben Bank an Immobilienerwerber ausgereicht
werden.