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Schrottimmobilien
Schadensersatz (culpa in contrahendo)

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 18.01.05
(XI ZR 201/03)
WM 2005, 375


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Leitsatz:
  Zur Zurechenbarkeit des Wissens, das ein in einer Filiale tätiger Bankangestellter bei der verantwortlichen Aushandlung einer Rahmenfinanzierung erlangt, wenn die einzelnen Kredite anschließend von einer anderen Filiale derselben Bank an Immobilienerwerber ausgereicht werden.
 

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