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Schrottimmobilien
Sittenwidrigkeit des Kaufpreises

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteile vom 17.06.05
(V ZR 220/04)
ZIP 2005, 1423
WM 2005, 1598
VuR 2006, 145


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Leitsatz:
  Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten rechtfertigt, kann nicht allein deshalb verneint werden, weil mehrere Hundert Erwerber im Rahmen eines Steuersparmodells denselben oder einen annähernd gleichen Preis für ihre Immobilie bezahlt haben.
 

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