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Schrottimmobilien

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 16.05.06
(XI ZR 400/03)


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Wegen des Haustürwiderrufs entspricht das Urteil weitgehend
dem Leitsatzurteil XI ZR 6/04, ebenfalls vom 16.05.06.

Das Leitsatzurteil XI ZR 6/04 enthält außerdem
Ausführungen zur Aufklärungspflicht der Bank bei einem
"institutionalisierten Zusammenwirken" mit dem Verkäufer /
Vertreiber des finanzierten Objekts (dort 3.Leitsatz).
 

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