Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus,
dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden,
wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher
Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.