www.rechtsrat.ws

Schrottimmobilien
Aufklärungspflicht bei sittenwidrigem Kaufpreis
Aufklärungspflicht bei institutionalisiertem Zusammenwirken

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 23.10.07
(XI ZR 167/05)
NJW 2008, 640
ZIP 2008, 112
WM 2008, 154
EWiR 2008, 129


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.
 

so auch (ebensowenig überzeugend):
 

  
   Anmerkung RA Maier:   
Dem Urteil ist insbesondere nicht zu entnehmen, warum die Vermutung, die Bank habe den tatsächlichen Wert gekannt, zwar bei einer arglistigen Täuschung, nicht aber bei einer sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises greifen soll. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meine Urteilsanmerkung in der Zeitschrift Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR), 2008, S.129 (Heft 5).
 
 

weitere Infos: