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Bundesgerichtshof (BGH)
Vorlagebeschluss vom 29.11.99
(XI ZR 91/99)
NJW 2000, 521
WM 2000, 26
ZIP 2000, 177


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Leitsätze:
1.  Erfasst die Richtlinie 85/577/EWG (...) = "Haustürgeschäfterichtlinie auch Realkreditverträge (§ 3 Abs.2 Nr.2 Verbraucherkreditgesetz) und kommt ihr in bezug auf das in Art.5 vorgesehene Widerrufsrecht Vorrang vor der Richtlinie 87/102/EWG (...) = "Verbraucherkreditrichtlinie" zu?
2.  Für den Fall, dass der Gerichtshof diese Frage bejaht:
Ist der nationale Gesetzgeber durch die Haustürgeschäfterichtlinie gehindert, die in § 7 Abs.2 Satz 3 Verbraucherkreditgesetz geregelte Befristung des Widerrufsrechts auch in den Fällen anzuwenden, in denen ein Haustürgeschäft die Gewährung eines Realkredits im Sinne von § 3 Abs.2 Nr.2 Verbraucherkreditgesetz zum Gegenstand hat und die in Art.4 der Richtlinie vorgesehene Belehrung unterblieben ist?
 

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