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Arbeitsrecht
Kündigung des Arbeitgebers
Kündigung bei Leiharbeit
kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen keine betriebsbedingte Kündigung

Landesarbeitsgericht (LAG) Kön
Urteil vom 03.06.05
(11 Sa 1014/04)


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Leitsatz
  Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung sind bei der negativen Prognose hinsichtlich der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Besonderheiten bei Arbeitnehmerüberlassung zu berücksichtigen. Dann, wenn in einem repräsentativen Zeitraum vor Ausspruch der Kündigung im bisherigen Einsatzbereich oder in anderen Bereichen, in denen der Arbeitnehmer nach zumutbaren Qualifizierungsmaßnahmen einsetzbar gewesen wäre, Aufträge vorgelegen haben, ist anzunmehmen, das solche Beschäftigungsmöglichkeiten auch kurzfristig in der Zukunft entstehen können. Daher hat der Arbeitgeber das Risiko für kurzfristige - etwa drei Monate umfassende - Auftragslücken zu tragen.
 

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