www.rechtsrat.ws

Arzt & Patient
Arzthaftung
Aufklärungspflicht: "rechtzeitig"

Oberlandesgericht Koblenz
Urteil vom 15.12.05
(5 U 676/05)


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Zur Rechtzeitigkeit der Aufklärung eines Patienten vor einer Operation.
 
 
  
   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Patient vor dem beabsichtigten Eingriff so rechtzeitig aufgeklärt werden, dass er durch hinreichende Abwägung der für und gegen den Eingriff sprechenden Gründe seine Entscheidungsfreiheit und damit sein Selbstbestimmungsrecht in angemessener Weise wahren kann. Danach kann unter bestimmten Umständen sogar eine Aufklärung am Vorabend der Operation schon bedenklich sein (BGH NJW 1998, 2734). Eine Aufklärung bei stationärer Behandlung, die erst am Tage des operativen Eingriffs erfolgt, ist, von Notfällen abgesehen, regelmäßig zu spät (BGH NJW 2003, 2012)."
 

weitere Infos: