Stand dieser Seite: 31.12.2003     Kontakt / Impressum     wichtige Hinweise     rechtsrat.ws    
 

Bundeserziehungsgeldgesetz
(BErzGG)

in der Fassung bis zum 31.12.2003

Übersicht

 

zum Gesetzestext

Erziehungsgeld (§§ 1ff)
 
§ 1   Berechtigte  
§ 2   nicht volle Erwerbstätigkeit; Entgeltersatzleistungen  
§ 3   Zusammentreffen von Ansprüchen  
§ 4   Beginn und Ende des Anspruchs  
§ 5   Höhe des Erziehungsgeldes; Einkommensgrenzen  
§ 6   Einkommen  
§ 7   Anrechnung von Mutterschaftsgeld und entsprechenden Bezügen  
§ 8   andere Sozialleistungen  
§ 9   Unterhaltspflichten  
§ 10   Zuständigkeit  
§ 11   Kostentragung  
§ 12   Einkommens- und Arbeitsnachweis; Auskunftspflicht des Arbeitgebers  
§ 13   Rechtsweg  
§ 14   Bußgeldvorschrift  

Elternzeit (§§ 15ff)
 
§ 15   Anspruch auf Elternzeit  
§ 16   Inanspruchnahme der Elternzeit  
§ 17   Urlaub  
§ 18   Kündigungsschutz  
§ 19   Kündigung zum Ende der Elternzeit  
§ 20   zur Berufsbildung Beschäftigte; in Heimarbeit Beschäftigte  
§ 21   befristete Arbeitsverträge  

Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 22ff)
 
§ 22   ergänzendes Verfahren zum Erziehungsgeld  
§ 23   Statistik  
§ 24   Übergangsvorschriften; Bericht  

 

  Der hier aufgeführte Gesetzestext gilt für Kinder,
die zwischen dem 01.01.01 und dem 31.12.03
geboren sind (§ 24 neue Fassung).
-->  Hinweise zur Übergangsvorschrift
 


wichtige Hinweise zu diesem Internet-Angebot

Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen