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Das Beschäftigtenschutzgesetz wurde aufgehoben durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung vom 14.08.06 (Art.4), in Kraft seit 18.08.06. Mit diesem Gesetz wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eingeführt und das bisher im Beschäftigtenschutzgesetz geregelte Verbot sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz dorthin übertragen. Entsprechend: |