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Tarifverträge / Tarifinfos
Hotel- und Gaststättengewerbe
Systemgastronomie
Tarifverträge im Wortlaut
(Bundesverband der Systemgastronomie)
Tarifabschluss vom 07.11.07
(seit 01.12.07)
Die Tarifverträge für die Systemgastronomie sind
nicht allgemeinverbindlich,
sie sind auf ein konkretes Arbeitsverhältnis deshalb
nur dann anzuwenden, wenn
- entweder: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
tarifgebunden sind
- oder: die Geltung der Tarifverträge im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
In der Regel unterfällt die Systemgastronomie auch dem fachlichen Geltungsbereich
der Tarifverträge
für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Hier gehen die Tarifverträge
für die Systemgastronomie als speziellere Tarifverträge vor, sofern sie
anzuwenden sind (siehe oben). Sind die Tarifverträge für
die Systemgastronomie nicht anzuwenden, dann gelten stattdessen
evtl. die Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe,
wenn sie anzuwenden sind (z.B. wenn sie allgemeinverbindlich sind).
--> siehe hierzu: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.02
Allgemeine Hinweise zur Anwendbarkeit von Tarifverträgen
finden Sie hier .
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