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Arbeitsrecht
Welcher Tarifvertrag gilt für Ihr Arbeitsverhältnis?
Hotel- und Gaststättengewerbe / Systemgastronomie

Landesarbeitsgericht (LAG)
Baden-Württemberg
Urteil vom 01.03.02
(18 Sa 9/02)


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   aus den Entscheidungsgründen:   (ganz unten)   
  "Entgegen der Auffassung der Beklagten findet der für allgemeinverbindlich erklärte Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Baden-Württemberg Anwendung. Die Beklagte als Unternehmen der Systemgastronomie unterfällt dem fachlichen Geltungsbereich, § 2 Nr.2 MTV. Die Anwendung des spezielleren Bundesmanteltarifvertrages für die Systemgastronomie hat die Beklagte nicht dargelegt. Allein die Rechtsbehauptung der Geltung kraft betrieblicher Übung genügt dafür nicht."
 

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