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Arbeitsrecht
Nachwirkung eines Tarifvertrages
Nachbindung und Änderung des Tarifvertrages

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 07.11.01
(4 AZR 703/00)
DB 2002, 642


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Leitsatz:
  Die verlängerte Tarifgebundenheit, Nachgeltung oder Nachbindung (§ 3 Abs.3 TVG) endet, sobald eine Tarifnorm, die den Inhalt, den Abschluss oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder betriebliche oder betriebsverfassungsrechtliche Fragen regelt, geändert wird.
 

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