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Arbeitsrecht
Arbeitsrechtsregelungen
der evangelischen Kirche


Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 20.03.02
(4 AZR 101/01)


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   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Das säkulare Recht ordnet für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen keine unmittelbare und zwingende Geltung, d.h. normative Wirkung an. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können kirchliche Arbeitsrechtsregelungen die Arbeitsverhältnisse nicht unmittelbar und zwingend gestalten, sondern bedürfen stets der vertraglichen Transformation durch Einzelvertrag, Gesamtzusage oder Einheitsregelung (...)."
 

Vorinstanz:
  • LAG Hamm, Urteil vom 17.10.00


  • so auch:
  • BAG, Urteil vom 15.11.01


  • Gleiches gilt für die
    Arbeitsrechtsregelungen der katholischen Kirche

  • BAG, Urteil vom 24.09.97


  • weitere Infos:
  • AVR / BAT-KF