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Arbeitsrecht
Arbeitsrechtsregelungen
der evangelischen Kirche


Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 17.10.00
(7 Sa 1149/00)


externer Link:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
   aus den Entscheidungsgründen:   
  "Weder der BAT-KF noch die AVR-EKD sind Tarifverträge im Sinne des § 1 TVG. Beide Arbeitsvertragsrichtlinien werden nicht zwischen der fachzuständigen Gewerkschaft ÖTV und den Kirchengemeinden bzw. den Landeskirchen ausgehandelt und verabredet, § 2 Abs.1 TVG. Bei beiden handelt es sich um durch Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs.3 WRV ermöglichte Arbeitsvertragsrichtlinien, die ausschließlich durch einzelvertragliche Bezugnahme zum Inhalt des Anstellungsvertrages gemacht werden. Sie entfalten nicht, wie mit § 4 Abs.1 TVG durch Tarifbindung beschrieben, normative Wirkung auf die mit den Kirchengemeinden oder kirchlichen Einrichtungen abgeschlossenen Arbeitsverträge (...)."
 

dieses Urteil wurde bestätigt durch
  • BAG, Urteil vom 20.03.02


  • so auch:
  • BAG, Urteil ,vom 15.11.01


  • Gleiches gilt für die
    Arbeitsrechtsregelungen der katholischen Kirche

  • BAG, Urteil vom 24.09.97


  • weitere Infos:
  • AVR / BAT-KF