Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
aus der Pressemitteilung:
Einer vom Insolvenzverwalter wegen beabsichtigter Betriebsteilstilllegung
erklärten Kündigung steht ein vor der Eröffnung
des Insolvenzverfahrens in einer Standortsicherungsvereinbarung
vereinbarter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen nicht entgegen.