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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld und Gleichbehandlungsgrundsatz
(willkürliche Ungleichbehandlung)

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 27.10.98
(9 AZR 299/97)
BAGE 90, 85
NZA 1999, 700


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Leitsatz:
  Gewährt ein Arbeitgeber den Arbeitern Urlaubs- und Weihnachtsgeld, um deren erhöhten saisonalen Bedarf abzudecken, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn er eine Gruppe von Arbeitern (hier: gering qualifizierte Obstsortiererinnen) von diesen Sonderzahlungen völlig ausschließt.
 
 
  
aus den Entscheidungsgründen:
  "Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer gleichzubehandeln. Ausgeschlossen ist nicht nur die mögliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung. Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt.

Liegt ein solcher Grund nicht vor, kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (Senatsurteil vom 11.08.1998, 9 AZR 39/97; BAG Urteile vom 10.03.1998, 1 AZR 509/97; vom 23.08.1995, 5 AZR 293/94, BAGE 80,354; vom 17.12.1992, 10 AZR 306/91; vom 30.11.1982, 3 AZR 214/80)."
 

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