Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum,
wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre
nach Vertragsschluss für beide Seiten ausgeschlossen ist,
ist nicht nach § 307 BGB (früher: § 9 AGBG) unwirksam
(Fortführung des Senatsurteils vom 22.12.03).