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Arbeitsrecht
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Benachteiligung wegen des Alters

Berechnung der Kündigungsfrist:
§ 622 Abs.2 Satz 2 BGB verstößt gegen Antidiskriminierungsrichtlinie


Landesarbeitsgericht (LAG)
Berlin-Brandenburg
Urteil vom 24.07.07
(7 Sa 561/07)
NZA-RR 2008, 17
DB 2007, 2542


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  § 622 BGB regelt die Kündigungsfrist. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich diese Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses (Abs.2).

§ 622 Abs.2 Satz 2 lautet wie folgt:
"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."

Das LAG Berlin-Brandenburg sieht hierin eine Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. Richtlinie 2000/78/EG. Diese Richtlinie schützt auch jüngere Menschen vor einer Benachteiligung wegen ihres Lebensalters.
 
 
 
  
Leitsätze:
1.  § 622 Abs.2 S.2 BGB verstößt gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, wie sie auch in der Richtlinie 2000/78/EG (...) niedergelegt sind.
2.  Verstößt § 622 Abs.2 S.2 BGB gegen das europarechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters, ist diese Vorschrift bei der Berechnung der maßgeblichen Kündigungsfrist nicht anzuwenden.
 

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