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§ 622 BGB regelt die Kündigungsfrist. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber
verlängert sich diese Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer des Arbeitsverhältnisses (Abs.2).
§ 622 Abs.2 Satz 2 lautet wie folgt:
"Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres
des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt."
Das LAG Berlin-Brandenburg sieht hierin eine Benachteiligung wegen des Alters i.S.d. Richtlinie 2000/78/EG. Diese Richtlinie schützt auch jüngere Menschen
vor einer Benachteiligung wegen ihres Lebensalters. |
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