www.rechtsrat.ws

Arbeitsrecht
Urlaubsrecht
Kann der Urlaub verfallen?

Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf
Vorlagebeschluss vom 02.02.09
(12 Sa 486/06)


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
   aus der Pressemitteilung:   
  Nachdem der Europäische Gerichtshof am 20.01.2009 (Rs. C-350-06) über die Auslegung der europarechtlichen Urlaubsregelung in Art.7 der EG-Richtlinie 2003/88 geurteilt hat, ist der Ausgangsfall vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden worden. Danach hat auch in der Bundesrepublik für den gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von jährlich vier Wochen zu gelten,
  • dass der Urlaub nicht nur für Zeiten erworben wird, in denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat, sondern auch für Zeiten, in denen er ordnungsgemäß krankgeschrieben war,
     
  • dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt, sondern, falls der Urlaub im Urlaubsjahr nicht erteilt wurde, vom Arbeitgeber zu späterer Zeit nachzugewähren ist,
     
  • dass der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Abgeltung des noch offenen Urlaubs hat, und zwar auch dann, wenn er während des gesamten Urlaubsjahres und darüber hinaus krankgeschrieben war bzw. weiterhin weiterhin krankgeschrieben ist.
     
 

siehe auch:

weitere Infos: