Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 01.04.09: die "Tarifverträge" der CGZP sind unwirksam. |
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Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) ist aus den Arbeitgeberverbänden MVZ und INZ hervorgegangen. Die alten CGZP/INZ-Tarifverträge finden Sie hier. --> Stellungnahme DGB |