Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Es entsteht keine betriebliche Übung auf zukünftige Gewährung
von Weihnachtsgeld, wenn - für den Arbeitnehmer erkennbar -
die Zuwendung nach Gutdünken des Arbeitgebers dreimalig
in unterschiedlicher Höhe gezahlt wird. Der Arbeitnehmer muss
in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Arbeitgeber die Zuwendung
nur für das jeweilige Jahr gewähren will.