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Leitsätze: |
1. |
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest,
dass eine betriebliche
Übung dadurch geändert werden kann, dass die Arbeitnehmer einer
neuen Handhabung über einen Zeitraum von 3 Jahren nicht widersprechen
(Bestätigung von BAG, Urteil vom 26.03.97). |
2. |
Die Annahme einer geänderten betrieblichen Übung in bezug auf die Zahlung
eines Weihnachtsgeldes nur noch unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit
der Leistung erfordert jedoch, dass der Arbeitgeber klar und unmissverständlich
erklärt, die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung solle beendet und
durch eine Leistung ersetzt werden, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch
mehr bestehe. |
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