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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld und betriebliche Übung

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 04.05.99
(10 AZR 290/98)
BAGE 91, 283
NJW 2000, 308
NZA 1999, 1162
BB 1999, 1924
DB 1999, 1907


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Leitsätze:
1.  Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass eine betriebliche Übung dadurch geändert werden kann, dass die Arbeitnehmer einer neuen Handhabung über einen Zeitraum von 3 Jahren nicht widersprechen (Bestätigung von BAG, Urteil vom 26.03.97).
2.  Die Annahme einer geänderten betrieblichen Übung in bezug auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes nur noch unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit der Leistung erfordert jedoch, dass der Arbeitgeber klar und unmissverständlich erklärt, die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Zahlung solle beendet und durch eine Leistung ersetzt werden, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr bestehe.
 

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