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Arbeitsrecht
Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld und betriebliche Übung

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 16.04.97
(10 AZR 705/96)


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Leitsätze:
1.  Eine - für den Arbeitnehmer erkennbar - auf das jeweilige Kalenderjahr bezogene Zusage einer Leistung begründet keine Ansprüche der Leistungsempfänger aus einer betrieblichen Übung für zukünftige Jahre.
2.  Ein Widerrufsvorbehalt bzw. die Mitteilung, dass die Leistung freiwillig erfolgt, ist in diesem Fall nicht erforderlich, um Ansprüche für die Zukunft zu beseitigen bzw. überhaupt nicht entstehen zu lassen.
 

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