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Arbeitsrecht
Nachwirkung eines Tarifvertrages
"Herauswachsen aus dem Geltungsbereich"

Bundesarbeitsgericht (BAG)
Urteil vom 10.12.97
(4 AZR 193/97)
NZA 1998, 488
DB 1998, 1092
BB 1998, 648


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Leitsatz:
  Eine verlängerte Tarifbindung im Sinne des § 3 Abs.3 TVG tritt nicht ein, wenn der Betrieb einer GmbH & Co. KG seinen Zweck ändert, sie aus der für sie zuständig gewesenen Handwerks-Innung austritt und zugleich in der Handwerksrolle gelöscht wird. Begründet auch die Komplementär-GmbH durch ihre Mitgliedschaft in der Innung die Tarifbindung für die KG nicht, gilt in entsprechender Anwendung des § 4 Abs.5 TVG der Inhalt des Tarifvertrages lediglich kraft Nachwirkung weiter (Ergänzung zu BAG Urteil vom 10.12.1997).
 

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