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Allgemeinverbindlichkeit
(eines Tarifvertrages)
Die inhaltlichen Regelungen eines Tarifvertrages sind auf ein
konkretes Arbeitsverhältnis nur dann anzuwenden, wenn
- entweder:
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sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden sind.
--> § 4 Abs.1 TVG
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- oder:
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer (z.B. im Arbeitsvertrag) vereinbart haben,
dass der Tarifvertrag gelten soll. |
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- oder:
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der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist.
--> § 5
Abs.4 TVG |
Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht vierteljährlich ein Verzeichnis
aller allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Dieses Verzeichnis kann beim Bundesarbeitsministerium
angefordert werden - oder hier klicken (pdf).
Einige allgemeinverbindliche Tarifverträge finden Sie
hier.
siehe auch: Tarifverträge Mindestlohn
Welcher Tarifvertrag gilt für Ihr Arbeitsverhältnis ?
Rechtsanwalt Arne Maier, Am Kronenhof 2, 73728 Esslingen
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