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Leitsätze:
Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler
liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte
Fahrzeug "fabrikneu" ist (...).
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende
Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert
hergestellt wird (...).