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*brummbrumm*
Autokauf
Zusicherung "fabrikneu"
(Tages- oder Kurzzulassung)

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 12.01.05
(VIII ZR 109/04)


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Leitsatz:
  Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler noch die zugesicherte Eigenschaft "fabrikneu" hat.
 
 
  
   aus der Pressemitteilung:   
  "... weist der Senat weiter darauf hin, dass die Veräußerung eines neuen unbenutzten Kraftfahrzeugs mit Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler eine besondere Form des Neuwagengeschäftes ist. Der Kunde erwirbt auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen. Die kurzfristige Zulassung dient nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglicht es dem Autohändler unter anderem, dem Käufer einen gegenüber dem Listenpreis erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Für den Kunden, dem der Preisnachlass zugute kommt, ist entscheidend, dass er ein unbenutztes Neufahrzeug erwirbt."
 

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