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Autokauf
Zusicherung "fabrikneu"
(bis 12 Monate "fabrikneu")

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 15.10.03
(VIII ZR 227/02)
NJW 2004, 160


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Leitsatz:
  Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist regelmäßig noch fabrikneu,
  • wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird,
     
  • wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und
     
  • wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen.
 

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