Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsatz:
Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der
in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu",
wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr
unverändert hergestellt wird (Bestätigung von
BGH, Urteil vom 22.03.00).