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Schrottimmobilien
Nichtigkeit eines Treuhandvertrages
Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 26.03.03
(IV ZR 222/02)
NJW 2004, 1594
WM 2003, 914
ZIP 2003, 943
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Leitsatz: |
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Die Nichtigkeit eines Treuhandvertrages nach Art.1 § 1
Abs.1 Satz 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB erstreckt sich auf die
dem Treuhänder zur Ausführung der ihm übertragenen
Geschäftsbesorgung erteilte Prozessvollmacht. |
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aus den Entscheidungsgründen: |
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"Diese nach § 134 BGB gegebene Nichtigkeit
erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die seitens der Kläger
der Treuhänderin zur Ausführung der ihr übertragenen
Geschäftsbesorgung erteilte Vollmacht." |
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