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Schrottimmobilien
Nichtigkeit eines Treuhandvertrages

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 26.03.03
(IV ZR 222/02)
NJW 2004, 1594
WM 2003, 914
ZIP 2003, 943


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Leitsatz:
  Die Nichtigkeit eines Treuhandvertrages nach Art.1 § 1 Abs.1 Satz 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB erstreckt sich auf die dem Treuhänder zur Ausführung der ihm übertragenen Geschäftsbesorgung erteilte Prozessvollmacht.
 
 
  
aus den Entscheidungsgründen:
  "Diese nach § 134 BGB gegebene Nichtigkeit erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die seitens der Kläger der Treuhänderin zur Ausführung der ihr übertragenen Geschäftsbesorgung erteilte Vollmacht."
 

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