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Schrottimmobilien
Nichtigkeit eines Treuhandvertrages

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 03.06.03
(XI ZR 289/02)
NJW-RR 2003, 1203
ZIP 2003, 1644
WM 2003, 1710


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Leitsätze:
1.  Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Darlehensnehmer an den Kreditvermittler zu zahlende Finanzierungsvermittlungsprovision im Darlehensvertrag auszuweisen. Die Einschaltung des Finanzierungsvermittlers erfolgt im Rahmen von Steuersparmodellen regelmäßig im Interesse des Darlehensnehmers zur Erzielung der begehrten Steuervorteile.
2.  Ein Verstoß des Treuhänders gegen Art.1 § 1 Abs.1 RBerG führt nicht zur Nichtigkeit des von ihm namens des Erwerbers abgeschlossenen Kreditvertrages. Die Kreditgewährung durch die finanzierende Bank stellt grundsätzlich keine Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung dar.
 

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