Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.
Leitsätze:
1.
Zur Abgrenzung und zu den Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts
nach § 9 Abs.1 Satz 1 und 2 VerbrKrG.
2.
Zur Feststellung der Üblichkeit der Bedingungen für grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite
(§ 3 Abs.2 Nr.2 VerbrKrG).
3.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes und zu den Voraussetzungen der verwerflichen Gesinnung des Verkäufers
im Rahmen der Sittenwidrigkeitsprüfung nach § 138 Abs.1 BGB.