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Leitsätze: |
1. |
Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48. |
2. |
Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen
Kreditvertrages nach § 6
Abs.2 Satz 1 VerbrKrG
durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils,
wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß
dem Fonds belassen worden ist. |
3. |
Ob eine Haustürsituation
i.S.v. § 1 Abs.1 HWiG für den
späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles,
die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt,
nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände
des Einzelfalls entfällt. |
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