www.rechtsrat.ws

Schrottimmobilien
Haustürwiderruf
Kausalität der Haustürsituation

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 18.12.07
(XI ZR 76/06)
ZIP 2008, 357
WM 2008, 292
EWiR 2008, 241


externe Links:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsätze:
1.  Zur Wirksamkeit eines Vergleichs betreffend HAT-Fonds 48.
2.  Zur Heilung eines in einem Vergleich enthaltenen formnichtigen Kreditvertrages nach § 6 Abs.2 Satz 1 VerbrKrG durch Inanspruchnahme des Kredits seitens des Erwerbers eines Fondsanteils, wenn die an den Fonds geflossene Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß dem Fonds belassen worden ist.
3.  Ob eine Haustürsituation i.S.v. § 1 Abs.1 HWiG für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war, ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalles, die jeweils dem Tatrichter obliegt. Dabei ist zu beachten, dass es keinen Rechtssatz gibt, nach dem mit Ablauf einer bestimmten Frist die Kausalität ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls entfällt.
 

weitere Infos: