www.rechtsrat.ws

Arzt & Patient
Einsicht in Krankenunterlagen

Bundesgerichtshof (BGH)
Urteil vom 23.11.82
(VI ZR 177/81)
BGHZ 85, 339
NJW 1983, 330


siehe auch:
-->  VI ZR 222/79


externer Link:
 
Wir wissen nicht, ob die dortigen Inhalte richtig und aktuell sind.

  
Leitsatz:
  Auch nach Abschluss einer (hier klinischen und anschließend ambulanten) psychiatrischen Behandlung besteht selbst gegenüber dem inzwischen beschwerdefreien Patienten in der Regel keine grundsätzliche Verpflichtung zur Gewährung der Einsicht in die Krankenunterlagen.
 

weitere Infos: